Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zwischen dem Band-House – Reisholzer Werftstraße 39, 40589 Düsseldorf – als Vermieter, vertreten durch Jan Rohlfing und dem Mieter, der online, telefonisch, per e-mail oder auf sonstigem Wege einen der angebotenen ausgestatteten Proberäume für einen gewünschten Zeitraum bucht, wird für die gewünschte Zeitspanne ein temporärer, befristeter Mietvertrag geschlossen, der nach Ablauf des gewünschten Zeitkontingents keiner besonderen Kündigung bedarf. Diese Vereinbarung gilt für alle Buchungen des Mieters und muss nicht gesondert für jede Einzelbuchung ausgefüllt und unterzeichnet werden.
§ 1- Mieträume
Der Vermieter vermietet an den Mieter im Band-House – Reisholzer Werfstr.39, 40589 Düsseldorf den gebuchten Raum über den Zeitraum der gewünschte Stundenzahl. Die Buchung der Zeiten erfolgt über das Internetprotal www.band-house.com, telefonisch oder per e-mail und wird mittels Buchungsbestätigung rückbestätigt.
Vor Probenbeginn wird der Mieter von einem Mitarbeiter in den gewünschten Raum gelassen oder erhält ggfl. vor Ort einen Schlüssel, welchen er nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder an den Vermieter oder dessen Vertreter zurückgibt. Sollte kein Mitarbeiter vor Ort sein, so wird der Schlüssel im Flurbereich in ein Schlüsseldepot eingeworfen. Die Flur- und Haustüre muss insbesondere in den Abendstunden zugezogen werden.
Der Mieter ist sich darüber im Klaren, dass es sich bei dem ausgehändigten Schlüssel für den Miet-Proberaum um einen Schlüssel einer Schließanlage im Rahmen der BMA (Brandmeldeanlage) handelt. Bei Verlust des Schlüssels müssen neuer Zylinder und neue Schlüssel des entsprechenden Raumes und der damit zusammenhängenden Türen (Haustüre, Flurtüre, etc.) erstellt werden. Hierdurch können erhebliche Kosten entstehen, die im vollen Umfang vom Mieter des Raumes getragen werden müssen.
Sollte der Mieter den Proberaumschlüssel im Raum liegen gelassen haben während die Proberaum-, Flur- oder Haustür zugefallen ist und somit der Mieter den Raum nicht mehr öffnen kann, so ist unverzüglich ein Mitarbeiter des Band-Houses zu informieren (zur Not per E-Mail oder sms). Wenn aufgrund dessen ein Mitarbeiter herbestellt werden muss, um den Raum wieder zugänglich zu machen, so ist eine Aufwandsentschädigung von EUR 50,00 zu zahlen.
§ 2- Der Mietpreis
Der Mietpreis ist ersichtlich aus der Preisstaffelung der Internetseite des Band-Houses und beinhaltet die Nutzung der Standardausstattung des Raumes sowie die Nebenkosten. Für Buchungen über einen längeren Zeitraum (beispielsweise über eine Produktion von mehr als 2-3 aufeinander folgenden Tagen können gesonderte Angebote erfragt werden.
§ 3- Zahlung der Miete
Die Miete ist per Online – Buchung oder bar vor Probenbeginn an den Vermieter oder dessen Vertreter zu zahlen. Die Nutzung des Raumes ist nur per Vorkasse möglich.
§ 4- Untersagung der Nutzung
Bei Nichteinhaltung bzw. groben Verstoßes seitens des Mieters, wie z.B.: Zahlungsrückstand, vertragswidriger Gebrauch, Nichtbeachtung der Hausordnung -ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen bzw. die Nutzung des Raumes im Vorfeld zu untersagen.
§ 5- Absagen von gebuchten Reservierungen
Absagen von Reservierungen müssen 48 Stunden vor dem gebuchten Terminen schriftlich per e-mail erfolgen (kontakt@band-house.com) oder in der genannten Frist telefonisch über das Büro des Band-Houses (D.I. 0211-7900574) persönlich (nicht über Anrufbeantworter) angemeldet sein. Ansonsten ist der Mietbetrag fällig.
Bei größeren Buchungen von mehr als zwei aufeinander folgenden Tagen muss die Stornierung sieben Tage vorher – wie oben beschrieben – eingegangen sein
§ 6- Zuspätkommen zu einem vereinbarten Probetermin
Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter des Hauses vor Ort, um dem Mieter Zugang zum Raum zu gewähren. Sollte ein Mieter nicht pünktlich erscheinen, so wartet der Mitarbeiter bis maximal 20 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit. Erscheint der Mieter in diesem Zeitfenster nicht, so ist die Mietgebühr zur Nutzung des Raumes dennoch fällig. Grundsätzlich gilt, dass ein Mieter, der den Raum aufgrund einer Verspätung erst entsprechend später nutzen kann, er dann nicht die Mietzeit um das gleiche Verhältnis verlängern kann.
§ 7- Sicherheitsleistung (Kaution)
Eine Kaution in Höhe des Mietpreises ist nicht zu zahlen.
§ 8- Benutzung der Mieträume
Der Mieter darf die Räume nur zu Musik-/Übungs-/Unterrichts-/Workshopzwecken, nach Absprache auch als Partyraum nutzen.
Der Mieter versichert, den oben genannten Raum nur zu den angemieteten Zeiten zu betreten. Die Benutzung des Raumes oder Weitergabe des Schlüssels an Dritte bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Untervermietung ist nicht gestattet.
Zur allgemeinen Benutzung stehen : 1 Digitales Piano, 1 Schlagzeug (inkl. Hardware, Ride und Hi Hat), 2 Gitarrenamps, 1 Bass Verstärker, PA, div. Kabel, Notenpulte, Aufenthaltsraum, Toiletten.
Benutzung anderer, eventuell im Raum befindlicher Instrumente oder dergleichen bedürfen der vorherigen Rücksprache mit dem Vermieter. Der Mieter ist nicht berechtigt, andere Räume als den oben angemieteten zu betreten und er ist auch nicht berechtigt, sich aus anderen Räumen etwaige “fehlende” Instrumentarien “auszuleihen”!
Folgendes Zubehör wird nicht vom Vermieter gestellt: Crash Becken, Double Bass Drum Pedal, Gesangsmikrofon, Gitarre, Bass, Keyboard etc. Diese können gegen eine zusätzliche Gebühr ausgeliehen werden
§ 9- Übergabe der Mieträume
Der Mieter erhält einen Schlüssel des Mietraumes und erklärt sich durch die Annahme der AGB´s haftbar für die Gegenstände innerhalb des Raumes im Zeitraum zwischen Erhalt und Rückgabe des Schlüssels. Alle Türen (Proberaum / Flurtüre / Haustüre) müssen nach Benutzung verschlossen bzw. abgeschlossen werden. Siehe auch §1.
§ 10- Hausordnung
In den Räumen und Fluren des Band-House gilt absolutes Rauchverbot! Sollte aufgrund Zuwiderhandlung ein Alarm ausgelöst werden, der dazu führt, dass ein Feuerwehrzug aktiviert wurde, fallen erheblich Kosten an, die seitens des Mieters in vollem Umfang getragen werden müssen. Für Getränke steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung. Fast Food (McDonalds, Döner u.ä.) sollte außerhalb der Band-House Räumlichkeiten konsumiert werden. Getränke dürfen nicht auf dem Digitalen Piano abgestellt werden. Durch Eigenverschulden hervorgerufene Schäden (z.B. Kaffee, Bier, o.Ä. Umschütten, Schäden im Parkettboden z.B. durch Cellostachel, etc.) haftet der Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht werden (z.B. Übersteuerung). Der Mieter haftet nicht für Verschleißschäden (z.B. defekte Gewinde, kaputte Schlagfelle).
Ungewöhnliche Vorkommnisse sollten sogleich dem Vermieter mitgeteilt werden. Darunter fallen z.B.: Verstärker/Box/PA funktioniert nicht richtig, Schlagzeugfelle defekt, Getränk verschüttet, Fenster/Türen defekt, Stromausfall etc.
Die Einhaltung der “Checklisten” in den Räumen/Aufenthaltsraum sind Bestandteil des Vertrages.
Der Mieter verlässt die Räume so wie vorgefunden: aufräumen, Fenster – so vorhanden – schließen, leere Flaschen in die Getränkekästen im Flur stellen, benutzte Kabel der Länge nach aufhängen, Notenpulte/Mikrostative aufräumen, Klimaanlage, Heizung oder Belüftung sowie Licht, Spots und Verstärker ausstellen, Digitales Piano zudecken, etc. Der ordnungsgemäße Zustand des Raumes wird bei Schlüsselübergabe oder bei nächster Begehung seitens eines Band-House Mitarbeiters überprüft.
Der Vermieter haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere nicht für Musikinstrumente.
Der Mieter verpflichtet sich, ordnungsbehördliche und sonstige Auflagen einzuhalten und den Vermieter von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen und erklärt sich mit den vorliegenden AGB´s einverstanden.
§ 11 Band-House Nutzung in Bezug auf COVID 19
Das Band-House sorgt für entsprechende Hygienemittel, Abstandshinweise, Belüftungsmöglichkeiten und dergleichen. Dennoch liegt die Nutzung der Räumlichkeiten in Bezug auf die Einhaltung der jeweils geltenden COVID-19 Erlasse allein in der Verantwortung der jeweiligen Mieter. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Betreiber des Band-House nicht nachvollziehen und verantworten kann, in welcher Konstellation von Personen und Personengruppen die Räume genutzt werden; beispielsweise von Personen aus einer häuslichen Gemeinschaft, aus mehr als aus zwei Haushalten, von Einzelpersonen oder von mehr als 10 Personen, etc. Dies gilt sowohl für die Anmietung der ausgestatteten Proberäume, als auch für die Nutzung der fest vermieteten Proberäume. Die Nutzer haben demnach vor der jeweiligen Probe zu prüfen, ob die Nutzung die jeweils geltenden Bestimmungen erfüllt. Die Haftung liegt somit beim Nutzer und nicht beim Betreiber.
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