FAQ
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick. Klicke eine Frage an um die Antwort lesen zu können.
Ja – aber dies muss vorher abgesprochen und in Bezug auf vor- und Nachbereitung eingeplant werden. Oberstes Gebot: die Räume einschließlich den Flurbereich “zivil” nutzen und ordentlich so übergeben, wie vorgefunden. Anmerkung: es ist durchaus denkbar, dass während der Mietzeit z.B. in Raum I gleichzeitig eine Band in Raum II probt und dies zu einer Beeinträchtigung der Party führen kann. Daher räumen wir die Möglichkeit ein, auch den anliegenden Proberaum (z.B. Raum II) für die Zeit der Party zu blockieren bzw. anzumieten und entsprechend zu nutzen (z.B. als Garderobe oder Lager für Flight Cases, etc.).
Auf jeden Fall! Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
a) direkt den ausgestatteten Proberaum 1 mieten. Hier kann man in Ruhe proben und wenn alles sitzt ohne große Umräumaktionen den Raum als Recording Raum nutzen. Die Aufnahme kann über den angeschlossenen Regieraum von Eric Harings (Band House Studio) erfolgen – es muss jedoch berücksichtigt werden, dass das Band-House eine Proberaumkomplex ist und somit Übersprechungen aus anderen Räumen möglich sind. Tipp: den Aufnahmetermin in einem Zeitfenster planen, an denen es eher ruhig ist (z.B. morgens)
b) Alternative: Ihr bucht das Band-House Studio (Eric Harings) und produziert Euer Demo gleich vor Ort unter fachkundiger Leitung.
Nein. Der Mietpreis ist unabhängig von der Anzahl der Personen in der Band oder dem Orchester. Wir unterscheiden lediglich zwischen der Nutzung eines Raumes von einer Person (Einzelmusiker) und sogenannte Bandproben (ab der zweiten Person).
Ja – sofern der Raum noch nicht gebucht ist.
Ja. Man muss den Raum nur pünktlich für die Nachfolge Band geräumt haben.
Ja. Auf dem Gelände gibt es während der Bürozeiten ebenso ein Bistro. Hier gibt es warme Mahlzeient, kleine Snacks und Getränke. Außerdem gibt es einen Getränkeautomat .
Ja. Hier verweisen wir auf die Möglichkeit einer Buchung für beispielsweise 20 Stunden pro Monat!
Bei der Online Buchung erklärt man sich mit den AGB´s einverstanden. Sollte man nicht online buchen, erklärt man sich grundsätzlich durch die Inanspruchnahme der Räume mit den AGB´s einverstanden. Ersichtlich sind die AGB´s auf der homepage; ebenso gibt es mehrere Aushänge in den Räumlichkeiten.
Ja. Alle auf der Web Seite aufgeführten Instrumente, die in den Räumen eingerichtet sind, können kostenlos genutzt werden.
Man gibt einfach im Vorfeld oder spontan während der Probe an, welche Instrumente bzw. welches Zubehör zusätzlich gebraucht wird, unterschreibt den Erhalt der Geräte und gibt sie nach der Probe wieder zurück. Abgerechnet wird bei Erhalt.
Nein. Wir geben gerne Hilfestellung bei Problemen, bauen aber Nichts auf -oder ab. Dies ist jedoch auf Wunsch möglich und wird mit einer angemessenen Pauschale berechnet.
Grundsätzlich : vor der Probe! Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. per Überweisung – der Zahlungseingang muss vor dem Termin sein. Nachweis per Überweisungsbeleg bei Schlüsselübergabe vorlegen.
2. bar bei Schlüsselübergabe vor Ort
Wir gehen natürlich von einem sorgsamen und zivilen Umgang mit Instrumenten und Mobiliar aus. Somit werden normale Verschleisserscheinungen von uns umgehend behoben (hierfür Mängel bitte sofort anzeigen). Bei eigenverschuldet hervorgerufenen Schäden durch unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter.
Die 10´er oder 20 ´Karten ist für Bands und Ensemble gedacht, die wöchentlich proben und wir demzufolge einen Mengenrabatt einrichten möchten. Die 10/20-Karten müssen innerhalb von drei/sechs Monaten ab Buchungstag verwendet werden. Wird eine Karte gar nicht in Anspruch genommen, erlischt der Anspruch drei bzw. sechs Monate nach Rechnungsdatum.
Die Proberaumschlüsseln sind keine Universalschlüssel. Sollte also die Tür des Proberaums zufallen und sich der Schlüssel immer noch im Raum befinden – oder sollte die Haustüre beim Ein- und Ausräumen zufallen, gibt es keine Möglichkeit mehr in den Proberaum zu gelangen. Das ist insbesondere dann ärgerlich, wenn die Verstärker oder das Licht noch an sind oder sich die eigenen Instrumente, Schlüssel, Handy, etc. noch im Raum befinden. Sofern noch ein Mitarbeiter im Hause ist, ist das kein Problem und kann “auf dem kleinen Dienstweg” geregelt werden. Wenn dies jedoch nachts oder am Wochenende passieren, wenn z.B. niemand mehr im Hause ist, so müssen wir die Anfahrt eines Mitarbeiters des Band-House leider mit EUR 50,00 berechnen.
Hier versuchen wir, eine für Alle verträgliche Lösung zu finden. Grundsätzlich ist ein Buchung verpflichtend. Wenn eine Probe dennoch abgesagt werden muss, so sollte dies spätestens 48 Stunden schriftlich (per e-mail) erfolgen. Sollte eine Probe beispielsweise am selben oder einen Tag vorher abgesagt werden, so muss der gebuchte Zeitraum leider berechnet werden.
Gerne reservieren wir eine angefragte Buchung für einen angemessenen und bei Anfrage zugesagten Zeitraum – danach geben wir den Zeitraum wieder frei.
Das Band-House wird vor allem über die Web Seite online verwaltet. Das Büro des Band-House befindet sich im Erdgeschoss und ist i.d.R. mittwochs und donnerstags gegen Abend besetzt. Hat man einen Raum gebucht, steht ein Mitarbeiter zur gewünschten Zeit zur Verfügung, um die Übergabe abzuwickeln. Montags und dienstags findet dies i.d.R. über das Büro des MAD´s im ersten Stock des Band-House statt. Die Lounge des Band-House ist bei Belegung entsprechend auch am Wochenende besetzt. In jedem Fall bitten wir um Buchung per e-mail (über das Band-House Buchungsformular). Achtung: das das Band-House Büro nur partiell besetzt ist, sollten Anfragen, etc. nur über E-Mail erfolgen. Diese werden i.d.R. kurzig beantwortet.
Trotz des Doppelbesteuerungsabkommens, muss auf die Mietgebühren der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz gezahlt werden. Grund dafür ist, dass das Band-House vornehmlich keine Dienstleistung vornimmt. Der Grundfall verlegt bei Dienstleistungen zwischen Unternehmern den Ort der Leistung in das Land in dem der Empfänger seinen Sitz hat. Ausnahme stellen Grundstücksumsätze dar, unter denen auch die Vermietung unserer Proberäume zu fassen ist. Zeitgleich vermieten wir Instrumente im Rahmen unserer ausgestatteten Proberäume. Dabei tritt weder die Überlassung des Raumes noch die Überlassung der Instrumente maßgeblich hinter die andere Leistung zurück. Insoweit liegt eine einheitliche Leistung vor. Im Ergebnis verbleibt es bei einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung. Der Leistungsempfänger kann die entrichtete Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens auf Antrag in Deutschland erstattet bekommen, sofern dieser die Voraussetzungen hierfür erfüllt.
Nein – dies hat sich nicht bewährt. Gerne nehmen wir aber Interessentenwünsche an und melden uns ggfl. wenn ein Raum frei wird. Sollte ein Proberaum zur festen Anmietung frei werden, so wird dies auf unserer Web Seite unter “Proberäume” bekannt gegeben. Leider geschieht dies nicht oft, da die Mieter i.d.R. ihre eigenen Nachmieter in Absprache mit uns bringen und somit die Räume gewissermaßen unter der Hand weitergegeben werden.
Das Band-House sorgt für entsprechende Hygienemittel, Abstandshinweise, Belüftungsmöglichkeiten und dergleichen. Dennoch liegt die Nutzung der Räumlichkeiten in Bezug auf die Einhaltung der jeweils geltenden COVID-19 Erlasse allein in der Verantwortung der jeweiligen Mieter. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Betreiber des Band-House nicht nachvollziehen und verantworten kann, in welcher Konstellation von Personen und Personengruppen die Räume genutzt werden; beispielsweise von Personen aus einer häuslichen Gemeinschaft, aus mehr als zwei Haushalten, von Einzelpersonen oder von mehr als 10 Personen, etc.Die Nutzer haben demnach vor der jeweiligen Probe zu prüfen, ob die Nutzung die jeweils geltenden Bestimmungen erfüllt. Die Haftung liegt somit beim Nutzer.
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